1.a) Eine Betriebsaufgabe iSd § 24 Abs 1 Z 2 EStG 1988 setzt voraus, dass der Betrieb als lebender selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufgehört hat.
1.a) Eine Betriebsaufgabe iSd § 24 Abs 1 Z 2 EStG 1988 setzt voraus, dass der Betrieb als lebender selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufgehört hat.