Im Juni 2006 ist die novellierte Gesellschaftsrechtrichtlinie in Kraft getreten. Sie hat zur Folge, dass künftig bei gesetzlichen Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen internationale Prüfungsstandards angewandt werden müssen. Dies setzt voraus, dass die internationalen Prüfungsstandards von der Europäischen Kommission durch ein spezielles Annahmeverfahren angenommen und damit in europäisches Recht übernommen werden. In diesem Zusammenhang kommt dem Clarity Project des IAASB wesentliche Bedeutung zu. Mit dem Clarity Project sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Kommission die Standards in europäisches Recht übernehmen kann.