Finanzkrise: Der Abschlussstichtag naht und ein Jahresfehlbetrag aus Abschreibungen bahnt sich an. Kann mit buchhalterischen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer rückwirkenden Abspaltung des Betriebs der Ausweis des Jahresfehlbetrags vermieden werden?
1. Grundüberlegung
§ 202 UGB regelt zwei Sachverhalte, die klassische Einlage und den Sonderfall der Umgründungen mit Buchwertfortführung.