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Einlagenbewertung gem § 202 Abs 1 UGB bei rückwirkenden Umgründungen

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. David Grünberger, CPA*)*)*) Der Autor gibt seine persönliche Meinung wieder und dankt seinen Mitarbeitern Mag. Franz Fischer und Dipl.-Kfm. Heiner Klein für die Unterstützung.RWZ 2009/10RWZ 2009, 37 Heft 2 v. 25.2.2009

Finanzkrise: Der Abschlussstichtag naht und ein Jahresfehlbetrag aus Abschreibungen bahnt sich an. Kann mit buchhalterischen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer rückwirkenden Abspaltung des Betriebs der Ausweis des Jahresfehlbetrags vermieden werden?

​​ 1. Grundüberlegung

§ 202 UGB regelt zwei Sachverhalte, die klassische Einlage und den Sonderfall der Umgründungen mit Buchwertfortführung.

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