Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer war bislang vorwiegend nationalen Regelungen unterworfen, hat aber nunmehr zunehmend auch internationale Vorschriften zu beachten. Mit dem durch das URÄG 20081) eingeführten § 269a UGB wurden die Voraussetzungen geschaffen, die International Standards on Auditing (ISA) für Abschlussprüfungen nach UGB verpflichtend anzuwenden. Diese würden bei einer Übernahme auf EU-Ebene österreichische Vorschriften in weiten Teilen ablösen. Der nachfolgende Artikel soll die Auswirkungen einer Übernahme der ISA in europäisches Recht auf die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den Führungs- und Aufsichtsorganen erläutern und bestehende Unterschiede zur Rechtslage in Österreich nach dem URÄG 2008 aufzeigen.