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Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den Führungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen - ein Vergleich nationaler und internationaler Vorschriften

Revision & KontrolleMag. Alfred Ripka, Prof. (FH) Mag. Peter MeireggerRWZ 2009/9RWZ 2009, 29 Heft 1 v. 27.1.2009

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer war bislang vorwiegend nationalen Regelungen unterworfen, hat aber nunmehr zunehmend auch internationale Vorschriften zu beachten. Mit dem durch das URÄG 20081)1)BGBl I 2008/70 - Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008). eingeführten § 269a UGB wurden die Voraussetzungen geschaffen, die International Standards on Auditing (ISA) für Abschlussprüfungen nach UGB verpflichtend anzuwenden. Diese würden bei einer Übernahme auf EU-Ebene österreichische Vorschriften in weiten Teilen ablösen. Der nachfolgende Artikel soll die Auswirkungen einer Übernahme der ISA in europäisches Recht auf die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den Führungs- und Aufsichtsorganen erläutern und bestehende Unterschiede zur Rechtslage in Österreich nach dem URÄG 2008 aufzeigen.

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