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OGH bestätigt Relevanztheorie zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen

JudikaturJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2009/4RWZ 2009, 6 Heft 1 v. 27.1.2009

Für die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen ist (bei Verfahrensfehlern) die sog Relevanztheorie maßgeblich.

Der OGH behandelt die Abgrenzung von Mängeln, insb von Informationsmängeln, die auch beim Squeeze-out die Anfechtung des Beschlusses ermöglichen, und solchen, die nur im Verfahren über die Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung nach §§ 225c ff AktG geltend gemacht werden können.

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