Am 22. 10. 2009 wurde vom NR die A-QSG-Novelle1) beschlossen. Die Novelle war erforderlich zur verpflichtenden Umsetzung von Bestimmungen der Prüferrichtlinie2) und enthält wesentliche Neuerungen für den prüfenden Berufsstand sowie Änderungen bestehender Regelungen im A-QSG. Daneben enthält die Novelle auch Bestimmungen über die europäische und internationale Kooperation betreffend die Zulassung und Registrierung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften aus dem EU-Raum und Drittstaaten.