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Wesentliche Neuerungen der A-QSG-Novelle 2009

Revision und KontrolleMag. Regina ReiterRWZ 2009/97RWZ 2009, 382 Heft 12 v. 23.12.2009

Am 22. 10. 2009 wurde vom NR die A-QSG-Novelle1)1)Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz geändert werden, zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht veröffentlicht. beschlossen. Die Novelle war erforderlich zur verpflichtenden Umsetzung von Bestimmungen der Prüferrichtlinie2)2)Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates. und enthält wesentliche Neuerungen für den prüfenden Berufsstand sowie Änderungen bestehender Regelungen im A-QSG. Daneben enthält die Novelle auch Bestimmungen über die europäische und internationale Kooperation betreffend die Zulassung und Registrierung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften aus dem EU-Raum und Drittstaaten.

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