In Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie - AR-RL1) ist am 1. 8. 2009 das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 - AktRÄG 20092) in Kraft getreten. Die Änderungen gelten für alle Hauptversammlungen, die seit dem 1. 8. 2009 einberufen worden sind. Legistisch hat sich der Gesetzgeber für eine völlige Neufassung des Vierten Abschnitts des Vierten Teils des Aktiengesetzes über die Hauptversammlung entschieden. Diesem Aufbau folgend sollen die wesentlichsten Neuerungen des AktRÄG 2009 zur Hauptversammlung allgemein, zur Vorbereitung und zur Teilnahme kurz vorgestellt werden.3)