Der Werthaltigkeitstest nach IAS 36 eröffnet in mehrfacher Hinsicht breiten Raum für die Ausübung von Ermessen. In besonderem Maße gilt das für die bei Anwendung kapitalwertorientierter Verfahren erforderliche Schätzung künftiger Cashflows. Darauf Bezug nehmend wird in der Literatur häufig eine Entobjektivierung der Bilanz moniert. Zur Sicherstellung der Verlässlichkeit der Rechnungslegung wird der Bewertungsvorgang indessen auch von einer umfassenden Palette erläuternder Angaben im Anhang flankiert. Dabei sollen insb wichtige Parameter des Bewertungsverfahrens für die Abschlussadressaten ersichtlich gemacht werden. In der praktischen Umsetzung dieser Berichtspflichten treten freilich mitunter erhebliche Defizite zutage.