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Analoge Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr nach § 82 GmbHG auf die GmbH & Co KG

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2008/72RWZ 2008, 260 Heft 9 v. 24.9.2008

Ist bei einer Kommanditgesellschaft kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so sind die Vorschriften über das Verbot der Einlagenrückgewähr gemäß § 82 Abs 1 und § 83 Abs 1 GmbHG auf die Kommanditgesellschaft im Verhältnis zu ihren Kommanditisten analog anzuwenden. Der Rückersatzanspruch gem § 83 Abs 1 GmbHG steht dabei der Kommanditgesellschaft zu.

OGH 29. 5. 2008,

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