Seit dem Geschäftsjahr 2007 sind die gesetzlichen Vertreter kapitalmarktorientierter Unternehmen zur Abgabe einer Erklärung der gesetzlichen Vertreter über die Rechtmäßigkeit der veröffentlichten Angaben im Jahres- und Halbjahresfinanzbericht verpflichtet. Durch diesen sog Bilanzeid1) soll den gesetzlichen Vertretern ihre Verantwortung für die gesetzeskonforme Aufstellung der Abschlüsse und Lageberichte ins Bewusstsein gerufen werden. Des Weiteren soll dadurch das Vertrauen der Anleger gestärkt werden2). Mit diesem Beitrag sollen einerseits die theoretischen Grundlagen erörtert und andererseits die Ergebnisse einer durchgeführten Bestandsaufnahme bezüglich der bisherigen Umsetzung der Erklärung der gesetzlichen Vertreter dargestellt werden.