Das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 - URÄG 2008, BGBl I 2008/70, ist am 1. 6. 2008 in Kraft getreten. Dieser Kurzüberblick erwähnt nur die wichtigsten Neuerungen, von denen die meisten erstmals für nach dem 31. 8. 2008 beginnende Geschäftsjahre gelten.