Nach Tz 62 des Fachgutachtens KFS BW 1 ist ein allfälliges Risiko, das sich aus einer im Vergleich zur Alternativanlage geringeren Mobilität der Veranlagung in das zu bewertende Unternehmen ergibt, nur dann zu berücksichtigen, wenn von einer begrenzten Behaltedauer auszugehen ist. Die Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation gibt dazu folgende Empfehlung ab: