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Empfehlung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision zum Umfang einer prüferischen Durchsicht sowie zur Formulierung eines Berichts über die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten gemäß § 87 BörseG

RechnungswesenKammer der WirtschaftstreuhänderRWZ 2008/104RWZ 2008, 381 Heft 12 v. 22.12.2008

I. Gesetzliche Bestimmungen

Die relevanten gesetzlichen Bestimmungen für die Aufstellung, prüferische Durchsicht und Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten börsenotierter Unternehmen sind in § 87 BörseG enthalten. Gemäß diesen Bestimmungen umfasst der Halbjahresfinanzbericht:

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