Die Regelungen über Pensionsrückstellungen nach § 14 Abs 7 (heute Abs 6) EStG 1988 sind auf Pensionszusagen unabhängig davon zu beziehen, im Rahmen welchen Vertragsverhältnisses die zugrunde liegenden Leistungen erbracht werden.
Die Regelungen über Pensionsrückstellungen nach § 14 Abs 7 (heute Abs 6) EStG 1988 sind auf Pensionszusagen unabhängig davon zu beziehen, im Rahmen welchen Vertragsverhältnisses die zugrunde liegenden Leistungen erbracht werden.