Nicht nur bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, sondern auch bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich liegt in der Konvertierung einer Fremdwährungsverbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschaltete Währung kein Erwerb eines anderen Wirtschaftsgutes und damit kein Tausch vor. Die Gewinnrealisierung tritt erst mit der Tilgung der Fremdwährungsverbindlichkeit oder mit der Konvertierung in Euro ein.