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Richtlinie des iwp über Grundsätze für die Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen nach den Vorschriften des HGB (idF ReLÄG 2004)

Revision & KontrolleInstitut Österreichischer WirtschaftsprüferRWZ 2007/81RWZ 2007, 282 Heft 9 v. 21.9.2007

Vorbemerkung

Der Gesetzgeber hat die Bestimmungen des § 274 HGB über den Bestätigungsvermerk neu geregelt und ist vom bisherigen formelhaften Bestätigungsvermerk abgegangen. Gem § 274 Abs 1 HGB idF ReLÄG 2004 umfasst der Bestätigungsvermerk nunmehr:

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