Für Fremdkapitalkosten besteht mit IAS 23 ein eigener Standard, in dem geregelt wird, wann Fremdkapitalkosten als Aufwand zu erfassen sind und unter welchen Umständen eine Aktivierung möglich oder verpflichtend ist. Im Rahmen des Projekts zur Vereinheitlichung der IFRS mit den US-GAAP hat das IASB am 29. 3. 2007 eine Neufassung von IAS 23 veröffentlicht, die ab 1. 1. 2009 verpflichtend anzuwenden ist; die vorzeitige Anwendung wird jedoch empfohlen. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass nach der Neufassung direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten zwingend als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind.