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IDW Rechnungslegungshinweis: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr 18 und 19 HGB sowie Lageberichterstattung nach § 289 Abs 2 Nr 2 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsreformgesetzes

RechnungswesenInstitut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.RWZ 2007/61RWZ 2007, 207 Heft 7 v. 30.7.2007

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