Das BMJ hat im April 2007 den Entwurf des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 20071) vorgelegt, mit dem ua ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU erlassen werden soll. Gegenstand dieses Bundesgesetzes ist die Umsetzung der Fusions-RL2). Der folgende Beitrag befasst sich mit den geplanten Neuerungen.