1. Einführung
Inzwischen ist unbestritten, dass die IFRS-Rechnungslegung - wie auch die kontinentaleuropäische Rechnungslegung - dem Jahresabschlussersteller ermöglicht, Βilanzpolitik zu betreiben. Auch besteht Einigkeit in der Literatur darüber, dass es neben den echten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten weitere Gestaltungsspielräume gibt, die als verdeckte Wahlrechte oder Ermessensspielräume in Bilanzierung und Bewertung bezeichnet werden1). Die Betrachtung zur Bilanzpolitik findet jedoch vornehmlich aus Sicht des Jahresabschlussanalysten statt, der Adressat der durch Bilanzpolitik geprägten IFRS-Abschlüsse ist.