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Nahebeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter - verdeckte Einlagen und verdeckte Ausschüttungen

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2007/19RWZ 2007, 66 Heft 3 v. 20.3.2007

1. Ein dem Fremdvergleich nicht entsprechendes Gesellschafterdarlehen kann als verdeckte Einlage behandelt werden. Zu prüfen ist, ob auf Gesellschafterebene die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung hinsichtlich der als Beteiligung zu behandelnden Einlage vorliegen.

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