Wertpapiere ohne feste Laufzeit sind grundsätzlich mit dem Fair Value zu bewerten, nur wenn ein solcher nicht verlässlich ermittelbar ist, ist eine Bewertung mit den fortgeführten Anschaffungskosten möglich.
Der Ausweis von Wertänderungen hängt einerseits von der Art der Wertänderung, andererseits von der Kategorisierung des Wertpapiers ab.