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Abschlussbestandteile nach IAS 1 (revised 2007) und ihre Würdigung im Rahmen der Primäranforderungen des IAS-Framework

RechnungswesenProf. Dr. Hanno KirschRWZ 2007/107RWZ 2007, 373 Heft 12 v. 21.12.2007

Der im September 2007 veröffentlichte IAS 1 (revised 2007) führt verpflichtend für alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen die Gesamtergebnisrechnung als Abschlussbestandteil ein und grenzt in diesem Zusammenhang den Inhalt der einzelnen Abschlussinstrumente, insbesondere der Gesamtergebnisrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung, klar ab. Die Ergebniskennzahl Gesamtergebnis weist in Bezug auf die Primäranforderungen Entscheidungsrelevanz, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit positive Effekte auf. Allerdings bleiben diese Wirkungen - trotz anderer oder besserer Erkenntnis des IASB - infolge des vorläufigen Festhaltens am Periodenergebnis als Ergebniskennzahl, welche alleine als relative Kennzahl (Ergebnis je Aktie) veröffentlicht wird, begrenzt. Aus Sicht des IFRS-Anwenders ist bedauerlich, dass es sich bei IAS 1 (revised 2007) nur um eine Zwischenstufe handelt, die mit zusätzlichem Kosten-, Zeit- und voraussichtlich auch Kommunikationsaufwand verbunden sein dürfte.

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