Mit der Unternehmenssteuerreform 2007 in Deutschland wurde eine Änderung des Unternehmensbewertungsstandards IDW S 1 notwendig. Der kürzlich veröffentlichte Entwurf des neuen IDW S 1 sieht eine geänderte Vorgehensweise besonders im Zusammenhang mit dem objektivierten Unternehmenswert vor.