Die Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofs vom 22. 8. 2007 gibt Anlass, die steuerliche Beurteilung der persönlichen und sachlichen Körperschaftsteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft mit der österreichischen Sicht zu vergleichen.
Die Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofs vom 22. 8. 2007 gibt Anlass, die steuerliche Beurteilung der persönlichen und sachlichen Körperschaftsteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft mit der österreichischen Sicht zu vergleichen.