Am 27. 2. 2006 wurde vom Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Fachgutachten für Unternehmensbewertung verabschiedet. Dieses Gutachten enthält einige grundsätzliche Änderungen gegenüber dem bisher gültigen Fachgutachten aus 1989. Zu erwähnen sind vor allem die strikte Ausrichtung auf Zahlungsströme, die für die Bewertung heranzuziehende Alternativanlage, die marktorientierte Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes und die forcierte Verwendung der DCF-Verfahren.