1. Europäische Union/EU Kommission
1.1 8. Richtlinie (Prüferrichtlinie)
Die Übersetzung der 8. Richtlinie in die einzelnen Amtssprachen wird Mitte März erfolgt sein. Die anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt kann für Mai 2006 erwartet werden. Die Umsetzung in die jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen muss innerhalb von 2 Jahren ab der Veröffentlichung erfolgen. Es bleibt jedem Mitgliedstaat unbenommen, schon vor Ablauf dieser 2 Jahre die notwendige Anpassung der innerstaatlichen Vorschriften teilweise oder insgesamt vorzunehmen. Die EU Kommission ist derzeit an einer baldigen Umsetzung der in der 8. Richtlinie vorgesehenen Reziprozität hinsichtlich Anerkennung der Qualitätssicherungssysteme und Prüfer innerhalb der Mitgliedstaaten und im Verhältnis zu Drittstaaten interessiert. Berücksichtigung finden müssen hierbei insbesondere auch Datenschutzvorschriften.