1. Vorbemerkungen
Die Einholung von Auskünften bei mit dem zu prüfenden Unternehmen in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstituten („Bankbriefe“) ist ein wichtiger Prüfungsschritt zur Feststellung der vollständigen und richtigen Erfassung von Vermögens- und Schuldposten sowie bestehender Risiken.