Das geltende Verfahren der Rechtsetzung internationaler Rechnungslegungsstandards wurde seitens der EU-Kommission mit der Entscheidung vom 14. 7. 2006 modifiziert. Diese hat die Einsetzung einer neuen Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen beschlossen, die als neues Gremium in den Prozess der Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards einzubinden ist. Ziel des vorliegenden Beitrages ist die Analyse dieser aktuellen Entscheidung und der Frage, welche Konsequenzen für die Praxis der Rechtsetzung internationaler Rechnungslegungsstandards hieraus zu erwarten sind.