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Rückstellungsbildung für die Übernahme von Abfällen gegen Entgelt zum Zwecke des Recyclings

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrechtRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 2006/103RWZ 2006, 353 Heft 12 v. 22.12.2006

Der vorliegende Beitrag untersucht die Kriterien der Rückstellungsbildung für Unternehmen, die Abfälle gegen Entgelt zum Reycling übernehmen.

Beispiel und Frage

Ein Recycling-Unternehmen übernimmt gegen Entgelt Bauschutt und sonstige Abfälle und bereitet diese Abfälle zur Wiederverwendung auf. Die wiederverwendbaren Teile der Abfälle werden nach der Aufbereitung weiterveräußert. Hinsichtlich der nicht wiederverwendbaren Teile der angelieferten Abfälle ist das Unternehmen aufgrund gesetzlicher und behördlicher Vorschriften verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung derselben zu sorgen. Fraglich ist, ob und in welcher Höhe für angelieferte, aber noch nicht aufbereitete Abfälle eine Rückstellung gebildet werden kann.

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