1. Europäische Union/ EU Kommission
1.1 Vorschlag für eine Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers
Diese Verordnung soll beim Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein kohärentes internationales Vorgehen fördern. Die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers kann für die Prävention, die Aufdeckung und die strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche äußerst hilfreich und wichtig sein. Um zu gewährleisten, dass die Angaben zum Auftraggeber bei jeder Etappe des Zahlungsvorganges weitergeleitet werden, soll ein System eingeführt werden, das die Zahlungsverkehrsdienstleister des Auftraggebers dazu verpflichtet, bei einem Geldtransfer genaue und aussagekräftige Angaben dem Auftraggeber zu übermitteln. Der Vorschlag umfasst insgesamt 20 Artikel zur Regelung der näheren Details und Ausnahmen.