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Anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand - Änderung der Rechtsprechung auch in Österreich!?

Gesellschafts- & SteuerrechtBilanzsteuerrechtRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 2005/58RWZ 2005, 196 Heft 7 v. 27.7.2005

Der Beitrag zeigt , dass auch für den so genannten anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand die allgemeinen Kriterien betreffend Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten.

Beispiel und Frage

Der Unternehmer U erwirbt ein Gebäude um 1 Mio €. Im Anschluss an den Erwerb werden zahlreiche Adaptierungen im Wert von 200.000 € am Gebäude vorgenommen. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Adaptierungen sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig sind oder aktiviert werden müssen.

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