Die Bestimmungen zur außerplanmäßigen Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen werden in IAS 36 unter dem Begriff Impairment zusammengefasst. Im Mittelpunkt steht die zukunftsorientierte Bewertung unter Berücksichtigung der Verwertungsmöglichkeit.
1. Begriffsbestimmung