Die Steuerreformen 2004 und 2005 haben zwei für die Finanzierung der Gesellschaften wesentliche Neuerungen gebracht: einerseits die Einführung der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG, andererseits die Senkung des Körperschaftsteuertarifs auf 25 %. Es stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß diese Neuerungen dazu beitragen, dass andere Finanzierungsformen mit der bislang steuerlich günstigsten Form der Außenfinanzierung, der Fremdfinanzierung durch endbesteuerte Forderungswertpapiere, gleichziehen. Anhand der Kapitalkosten wird für unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligungs- und Innenfinanzierung ermittelt, in welchen Fällen Steuerneutralität vorliegt. Es zeigt sich, dass diese bei einzelnen Fällen unter den getroffenen Annahmen nunmehr tatsächlich realisiert werden kann. Das Steuersystem insgesamt ist allerdings noch weit von Finanzierungsneutralität entfernt.