1. Einleitung
Die Durchführung einer Abschlussprüfung nach HGB unterliegt nicht allein dem pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers, sondern ist durch eine Vielzahl von Vorschriften reglementiert. Solche Vorschriften haben den Zweck, das Verhalten des (Wirtschafts-)Prüfers zu steuern, und können daher als Prüfungsnormen bezeichnet werden. Prüfungsnormen können nach der Quelle ihrer Herkunft in gesetzliche und berufsständische Normen unterteilt werden1). Berufsständische Normen können weiter in nationale und internationale berufsständische Normen unterteilt werden.