Wenn ein AG-Vorstandsmitglied vom Aufsichtsrat zuerst im Sinn „vorläufiger Amtsenthebung“ suspendiert und danach abberufen wurde, bedarf sein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung, dass die Suspendierung nicht rechtswirksam war, besonderer Begründung.
Der OGH lässt offen, ob die Suspendierung eines Vorstandsmitgliedes zulässig ist.