Im Rahmen der Corporate Governance stellt sich regelmäßig die Frage der ordnungsgemäßen Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Gesetzlich geregelt ist diese in, § 81 AktG der die jährliche und quartalsmäßige Berichterstattung des Vorstandes an den Aufsichtsrat regelt. Dieser Beitrag soll sich ausschließlich mit der Praxis der quartalsmäßigen Berichterstattung in österreichischen, börsenotierten Unternehmen beschäftigen, da mit zunehmender Größe des Unternehmens die Effizienz und Praktikabilität dieser Vorschrift in Frage gestellt werden kann.