Die Einführung der Gruppenbesteuerung einschließlich der Möglichkeit der Firmenwertabschreibung bei einem Sharedeal bringt die steuerrechtliche Bemessungsgrundlage einen großen Schritt in Richtung Jahresergebnis im Konzernabschluss. Einerseits gewinnt dadurch der Ausweis latenter Steuern im Konzernabschluss an Aussagekraft, andererseits ergeben sich neue Fragestellungen hinsichtlich der Behandlung des Firmenwerts bei der Berechnung latenter Steuern.