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Zur Haftung des Abschlussprüfers

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2005/12RWZ 2005, 39 Heft 2 v. 25.2.2005

1. Der rechtlichen Beurteilung der vom Abschlussprüfer angewendeten Sorgfalt müssen bei komplexen (Konzern-)Sachverhalten Feststellungen zur betriebswirtschaftlich gebotenen Prüfungstiefe auf Basis eines Sachverständigengutachtens vorangehen.

2. Der OGH äußert sich missverständlich zu Prüfungsnotwendigkeiten hinsichtlich des testierten Jahresabschlusses einer Tochtergesellschaft.

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