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Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses(IDW RS HFA 10, Stand: 29. 9. 2003)1)

Revision & KontrolleInstitut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.RWZ 2005/8RWZ 2005, 18 Heft 1 v. 25.1.2005

Der aus der Sicht des Käufers ermittelte subjektive Unternehmenswert bestimmt bei der Bewertung von Beteiligungen die Wertobergrenze. Dies gilt nicht, wenn die Beteiligung unter Veräußerungsgesichtspunkten zu bewerten ist.

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