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Zur Fortsetzung der aufgelösten GmbH

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2005/3RWZ 2005, 7 Heft 1 v. 25.1.2005

1. Die Fortsetzung einer aufgelösten GmbH ist ausgeschlossen, sobald mit der Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter begonnen wird. Das gilt auch dann, wenn sich die Gesellschafter verpflichten, im Zuge der Liquidation erhaltenes Vermögen zurückzugeben.

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