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Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz GesRÄG 2005

Gesellschafts- & SteuerrechtDr. Robert ReiterRWZ 2005/1RWZ 2005, 1 Heft 1 v. 25.1.2005

Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 setzt die im Entschließungsantrag des Nationalrates vorgesehenen Maßnahmen um. Mit Verbesserungen der Corporate Governance und der Qualität der Abschlussprüfung soll ein internationaler Standard erreicht werden.

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