In der Änderung und Ergänzung der Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 (im Folgenden als Änderungsgutachten bezeichnet) hat der Fachsenat für Handelsrecht und Revision die Auffassung vertreten, dass die im Internationalen Rechnungslegungsstandard (IAS) 19 vorgeschriebene Methode zur Berechnung der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen als eine anerkannte versicherungsmathematische Methode anzusehen ist und dass daher die nach dieser Methode berechneten Pensions- und Abfertigungsrückstellungen auch in den nach den österreichischen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschlüssen anzuerkennen sind, wenn die Berechnungsmethode im Anhang offen gelegt wird.