1. Langfristige Personalverpflichtungen nach IAS 19
IAS 19 regelt die Behandlung sämtlicher Leistungen an Dienstnehmer, mit Ausnahme von Kapitalbeteiligungsleistungen, für die mit IFRS 2 ein eigener Standard besteht. Einen wesentlichen Bestandteil des Standards bilden die Bestimmungen über Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie Pensions- oder Abfertigungszahlungen.