vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IDW-Rechnungslegungshinweis: Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr 18 und 19 HGB sowie Lageberichterstattung nach § 289 Abs 2 Nr 2 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsreformgesetzes

Revision & KontrolleInstitut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.RWZ 2005/95RWZ 2005, 318 Heft 10 v. 27.10.2005

(IDW RH HFA 1.005, Stand: 18. 3. 2005) 1)1) Verabschiedet vom Hauptfachausschuss (HFA) am 18. 3. 2005.

1. Vorbemerkung

Durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) sind auch Vorschriften des HGB zum Anhang und zum Lagebericht sowie zum Konzernanhang und Konzernlagebericht auf der Grundlage der EU-fair-value-Richtlinie2)2) Vgl Richtlinie 2001/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 9. 2001 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und 66/635/EWG des Rates im Hinblick auf die im Jahresabschluss bzw im konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und von Banken und anderen Finanzinstituten zulässigen Wertansätze. geändert worden. Gegenstand dieses IDW Rechnungslegungshinweises sind

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!