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Internationaler Rundblick

RechnungswesenRobert Reiter, Gisela NagyRWZ 2005/93RWZ 2005, 315 Heft 10 v. 27.10.2005

1. Europäische Union/EU Kommission

1.1 EU Richtlinie

Am 28. 9. 2005 stimmte das europäische Parlament einer gegenüber dem bisherigen Text gering geänderten Fassung in 1. Lesung zu. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen eine „sunset clause“ bis 1. 4. 2008. Der ECOFIN Rat hat am 11. 10. 2005 der vom europäischen Parlament verabschiedeten Fassung zugestimmt. Dadurch ist die Richtlinie grundsätzlich beschlossen. Es ist noch auf die offizielle Übersetzung zu warten. Die Mitgliedstaaten haben binnen 24 Monaten ab In-Kraft-Treten der Richtlinie in lokales Recht umzusetzen. Aus österreichischer Sicht ergibt sich wesentlicher Umsetzungsbedarf im Berufsrecht der Abschlussprüfer und ein geringerer Anpassungsbedarf im UGB (HGB) bzw Gesellschaftsrecht. In der 8. Richtlinie ist auch die Angabe der Honorare für die Abschlussprüfung, das vom Abschlussprüfer für prüfungsnahe Leistungen, für Steuerberatungsleistungen und für Nichtprüfungsleistungen erhaltene Honorar als Anhangangabe vorgesehen.

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