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IDW-Prüfungsstandard:Beziehungen zu nahe stehenden Personen im Rahmen der Abschlussprüfung(IDW PS 255, Stand: 1. 7. 2003)1)1)Verabschiedet vom Hauptfachausschuss (HFA) am 1. 7. 2003.

Revision und KontrolleInstitut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland E. V.RWZ 2004/67RWZ 2004, 285 Heft 9 v. 20.9.2004

Im Rahmen der Abschlussprüfung hat der Jahresabschlussprüfer Beziehungen des Unternehmens zu nahe stehenden Personen sowie von Geschäftsvorfällen mit diesen festzustellen und einer Prüfung zu unterziehen. Soweit keine Offenlegungspflichten bestehen, beschränkt sich die Prüfung auf die Beurteilung der damit verbundenen Risken.

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