Im Rahmen der Abschlussprüfung hat der Jahresabschlussprüfer Beziehungen des Unternehmens zu nahe stehenden Personen sowie von Geschäftsvorfällen mit diesen festzustellen und einer Prüfung zu unterziehen. Soweit keine Offenlegungspflichten bestehen, beschränkt sich die Prüfung auf die Beurteilung der damit verbundenen Risken.